Alles, was Sie wissen müssen über

Zeitzuschläge

  

hourglass-620397_1280

Zeitzuschläge sind gerade in Branchen üblich, die Arbeit zu besonderen Zeiten erfordern – auch die Gesundheitsbranche zählt dazu. In diesem Text erfahren Sie mehr über die Besonderheiten dieser Sonderzahlungen und welche gesetzlichen Bestimmungen und steuerlichen Regelungen zu beachten sind. Außerdem erläutern wir, weshalb Swisio bei der Handhabung eine wertvolle Unterstützung bietet.

Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Was sind Zeitzuschläge? 

Zeitzuschläge sind zusätzliche Zahlungen, die Beschäftigte vom Arbeitgeber zu besonderen Zeiten außerhalb regulärer Arbeitszeiten erhalten. Diese Zuschläge kommen oft bei Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit oder in ungünstigen Schichten zum Tragen. Mit dem finanziellen Ausgleich soll die Leistung des Arbeitnehmers zu Zeiten gewürdigt werden, in denen andere Beschäftigte frei haben. Die Höhe richtet sich nach der Art der Arbeit und den jeweiligen tariflichen oder vertraglichen Vereinbarungen. Auch in der Wechselschicht- oder Schichtarbeit werden Zeitzuschläge gezahlt, um die zusätzlichen Belastungen durch unregelmäßige Arbeitszeiten auszugleichen. Besonders für Nacht- und Wechselschichten sind höhere Zuschläge üblich, um die körperliche Belastung zu kompensieren.

Zeitzuschläge stellen aber nicht nur einen finanziellen Ausgleich für die zusätzliche Belastung dar, sondern fungieren auch als Anreiz, diese besonderen Arbeitszeiten zu akzeptieren. In der Gesundheitsbranche, in der Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime rund um die Uhr in Betrieb sind, um die kontinuierliche Versorgung von Patienten sicherzustellen, sind die erwähnten Zeitzuschläge besonders häufig.

Auf einen Blick: Welche Formen von Zeitzuschlägen gibt es? 

Wir zeigen Ihnen gerne wie Dienstplanung mit Swisio vereinfacht werden kann!


Demo Termin vereinbaren

  

Historische Entwicklung

Die historischen Ursprünge von Zeitzuschlägen lassen sich auf die Entwicklung von Arbeitsrechten und -schutzmaßnahmen im 19. und 20. Jahrhundert zurückverfolgen. Besonders nach der Industriellen Revolution, als Fabriken rund um die Uhr betrieben wurden, entstanden erste gesetzliche Regelungen für Arbeitszeiten. Arbeitgeber erkannten die Notwendigkeit, Mitarbeitern, die zu ungünstigen Zeiten arbeiteten, einen angemessenen Ausgleich für die zusätzlich geleisteten Stunden zukommen zu lassen.

Kupferwalzwerk_bei_laufendem_Betrieb_(1891)Bild: Illustratedjc

Mit der Einführung von Arbeitszeitgesetzen und dem zunehmenden Bewusstsein für die Gesundheits- und Sozialauswirkungen bestimmter Arbeitszeiten, wurden Zeitzuschläge zunehmend als wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts anerkannt. In Deutschland etwa brachte das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besondere Regelungen zu Nachtarbeit und Sonntagsarbeit, die zu dieser Zeit ebenfalls die Grundlage für Zeitzuschläge schufen. Diese  sind heute in vielen Tarifverträgen und Arbeitsverträgen festgelegt und sollen sowohl die zusätzlichen körperlichen als auch sozialen Belastungen der betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen.

  

Gesetzlicher und vertraglicher Rahmen

Nicht jede geleistete Arbeitsstunde führt automatisch zum Anspruch auf Zeitzuschläge. Die Regelungen basieren in Deutschland auf einer Kombination aus gesetzlichen Bestimmungen, Tarifverträgen, betrieblichen Regelungen und individuellen Arbeitsverträgen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zeitzuschläge besteht gemäß ArbZG grundsätzlich nur für Nachtarbeit: Dort ist festgeschrieben, dass für Nachtarbeit ein Anspruch auf angemessene Zuschläge oder eine angemessene Zahl zusätzlicher freier Tage besteht. Genaue Zuschlagshöhen sind jedoch gesetzlich nicht festgelegt und werden meist durch Tarifverträge oder andere Vereinbarungen geregelt.

AVR Caritas Book 2.quer

Ansonsten spielen Tarifverträge eine zentrale Rolle, insbesondere in Branchen wie dem Gesundheitswesen. In solchen Vereinbarungen sind die üblichen Zuschlagshöhen weitgehend klar definiert (siehe Kapitel "Wie funktioniert die Berechnung?"). In Unternehmen ohne Tarifbindung können Betriebsvereinbarungen ähnliche Regelungen treffen, während in Einzelfällen individuelle Arbeitsverträge die Grundlage bilden. Dabei gilt stets das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot.

Besondere Regelungen bei Überstunden: Urteil des BAG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Urteil vom 19. Dezember 2018 (Az.: 10 AZR 231/18), dass Teilzeitbeschäftigte bei Zeitzuschlägen nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitkräfte. Überstunden bei Teilzeitkräften liegen demnach bereits dann vor, wenn sie über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeiten, und nicht erst, wenn sie das Arbeitszeitvolumen von Vollzeitbeschäftigten erreichen. Die Praxis, Zuschläge erst ab der Vollzeitgrenze zu gewähren, wurde als diskriminierend bewertet, da sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz verstößt. Das Urteil stärkt die Rechte von Teilzeitkräften und verpflichtet Arbeitgeber zur Gleichbehandlung.

  

Wie funktioniert die Berechnung?
(Beispiel TVöD)

Beschäftigten erhalten für Überstunden und Arbeit zu besonderen Zeiten neben ihrem normalen Entgelt Zeitzuschläge. Diese werden durch die Multiplikation des normalen Arbeitslohns pro Stunde mit einem Zuschlagsfaktor berechnet, der je nach Art der Arbeitszeit variiert.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beispielsweise regelt die Zahlung von Zeitzuschlägen detailliert und unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Arten von Arbeitszeiten. Zuschläge werden zusätzlich zum regulären Entgelt gezahlt und betreffen insbesondere Überstunden, Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie bestimmte Schicht- oder Wechselschichtdienste.

Im TVöD wird für Überstunden ein Zuschlag von 30 Prozent des Stundenlohns gewährt. Beschäftigte, die nachts arbeiten (zwischen 21 Uhr und 6 Uhr), erhalten  einen Zuschlag von 20 Prozent. Arbeit an Sonntagen wird mit einem Zuschlag von 25 Prozent, an gesetzlichen Feiertagen mit 135 Prozent und an Heiligabend (nachmittags) sowie Silvester (nachmittags) mit 35 Prozent vergütet. Für regelmäßige Schichtarbeit gibt es einen Zuschlag von 40 Euro, Wechselschichtarbeit wird mit 105 Euro monatlich bezuschusst.

Komplexe Ermittlung

Die Berechnung der genauen Höhe kann komplex sein, da sie von zahlreichen verschiedenen Faktoren abhängt - etwa davon, ob der Arbeitgeber tariflichen Bestimmungen unterliegt, welche betrieblichen Regelungen bestehen oder individuelle Vereinbarungen getroffen wurden. So können die Zuzahlungen in nicht-tarifgebundenen Unternehmen oder bei individuellen Arbeitsverträgen abweichen. Zudem können verschiedene Tarifverträge (z. B. im Gesundheitswesen) unterschiedliche Regelungen zu Zeitzuschlägen definieren. 

Mit dem Online-Rechner von Employa lässt sich ermitteln, wie hoch die Zulagen genau ausfallen.  

    

Wie sehen die steuerlichen Regelungen aus?

In Deutschland unterliegen Zeitzuschläge grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht. Die steuerlichen Bestimmungen beinhalten jedoch Freibeträge und Ausnahmen, die eine Minderung der Abgabenlast ermöglichen.

Steuerfreie Zuschläge: Nettoentgelte der Mitarbeiter effektiv steigern

Unter bestimmten Umständen profitieren Beschäftigte von der Steuerfreiheit der Zuschläge. Im TVöD beispielsweise sind Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei, wenn sie die Voraussetzungen des § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllen und wenn sie auf den Grundlohn berechnet werden (maximal 50 Euro pro Stunde).

Steuerfreie Zuschläge und Höchstgrenzen 

 

Die genannten Freibeträge gelten jedoch nur, wenn die Zuschläge über die normale Arbeitszeit hinausgehen und die zugrunde liegende Tätigkeit einer besonderen zeitlichen Belastung unterliegt. Übersteigen die Zuschläge die genannten Höchstgrenzen, wird der überschreitende Betrag wie normaler Arbeitslohn besteuert.

Rechenbeispiel

Steuerfreie Zuschläge in nicht tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen

In nicht tarifgebundenen Unternehmen oder bei individuell vereinbarten Arbeitsverträgen gibt es im Hinblick auf steuerfreie Zuschläge keine pauschalen Regelungen. In solchen Fällen hängen die steuerliche Behandlung von Zulagen sowie die tariflichen Bestimmungen von den konkreten Umständen und Vereinbarungen ab. Werden die Freibeträge überschritten oder sind die Zuschläge nicht ausdrücklich für zusätzliche Belastungen gedacht, unterliegen sie der regulären Besteuerung.

Sozialversicherungspflicht

Zeitzuschläge sind in Deutschland grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, sofern sie steuerpflichtig sind. Zuschläge für zwischen 20 und 6 Uhr geleistete Nachtarbeit sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit bleiben jedoch sozialversicherungsfrei, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen des § 3b EStG erfüllen. Das bedeutet, dass die Zuschläge innerhalb der gesetzlich festgelegten Prozentsätze (z. B. 25 Prozent für Nachtarbeit oder 50 Prozent für Sonntagsarbeit) und auf einen Grundlohn von maximal 50 Euro pro Stunde berechnet werden. Überschreiten die Zuschläge diese Grenzen oder werden sie pauschal ausgezahlt, unterliegen sie vollständig der Sozialversicherung und werden wie regulärer Lohn mit Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung belastet. 

Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig prüfen, ob eine korrekte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung stattfindet, um spätere Nachzahlungen oder steuerliche Probleme zu vermeiden.

      

Herausforderungen durch unterschiedliche Regelungen und Branchenvorgaben

Es ist deutlich geworden, dass es mitunter schwierig sein kann, bei den zahlreichen Regelungen rund um Zeitzuschläge den Überblick zu behalten. Insbesondere die steuerlichen Bestimmungen zur Höhe der Freibeträge, die tariflichen Bestimmungen sowie das Regelwerk zu Zuschlägen je nach Art der Arbeit (etwa an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht) können verwirren. Obendrein haben verschiedene Branchen, so auch das Gesundheitswesen, oftmals spezielle Regelungen, die zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften berücksichtigt werden müssen.

Effiziente und fehlerfreie Berechnung von Zeitzuschlägen mit Swisio

 Eine Lösung in digitaler Form kann den Prozess erheblich vereinfachen – so wie die Software von Swisio. Swisio erfüllt die grundlegenden Anforderungen eines modernen Schichtmanagements und ist in der Lage, Zeitzuschläge basierend auf Parametern wie Stundenanzahl, Arbeitszeitraum, spezifischen Zuschlagssätzen sowie den im Betrieb gültigen Regelungen automatisch zu berechnen. Dadurch werden die Fehleranfälligkeit und der administrative Aufwand erheblich reduziert. Dies ist sowohl für Mitarbeitende als auch für Arbeitgeber entscheidend, da fehlerhafte Berechnungen die Loyalität beeinträchtigen und zu Unzufriedenheit führen können – von rechtlichen Konsequenzen ganz zu schweigen.

077_Intus_Klantendag_01061_0367_HR

Vorteile für Planer und Mitarbeiter: So vereint Swisio Transparenz, Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit


Ein weiterer Pluspunkt von Swisio ist die Benutzerfreundlichkeit: Mitarbeiter können ihre Arbeitszeiten über die App selbst direkt erfassen, sodass sie jederzeit einen aktuellen Überblick über ihre Stunden und die sich daraus ergebenden Zuschläge haben. Swisio erlaubt es Mitarbeitern und Planungsverantwortlichen außerdem, umfangreiche Übersichten und Reports herunterladen, was die Transparenz erhöht und die Planung erheblich vereinfacht. Diese Kombination aus Genauigkeit, Flexibilität und Nutzerfreundlichkeit macht Swisio zu einem unverzichtbaren Werkzeug, das die Besonderheiten von Zeitzuschlägen transparenter macht und zu einem rechtssicheren Arbeitsumfeld beiträgt.

Unser erfahrenes Team steht bereit, um Sie mit Expertise und Fachwissen zu unterstützen. Wir freuen uns darauf, von Ihrer Situation zu hören und Ihnen Wege zu einem modernen Planungskonzept zu eröffnen. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich von uns beraten.

Demo Termin vereinbaren