Geregelte Freizeit in Pflegeberufen.

4 Tipps um mit kurzfristigen Dienstplanänderungen umzugehen.

  

60505816_m

Pflege- und Betreuungskräfte stehen häufig vor der Herausforderung, sich mit kurzfristigen Änderungen im Dienstplan und ständiger Erreichbarkeit auseinanderzusetzen. Sie werden oft gebeten, spontan für ausgefallene Kollegen einzuspringen, was zu einer Unregelmäßigkeit und Belastung ihrer Freizeit führt.

Die Hauptursache für diese Herausforderungen liegt in der zu knappen Personalbesetzung und dem Mangel an Vorbereitung seitens der Arbeitgeber. Oft werden Dienstpläne so knapp kalkuliert, dass schon der Ausfall einer Person zu chaotischen Zuständen führt. Wie Mitarbeiter in solch einer Situation reagieren können und was Arbeitgeber dank Swisio trotz Fachkräftemangel und finanziellem Druck langfristig ändern können erklären wir in diesem Artikel.

Wir zeigen Ihnen gerne wie Dienstplanung mit Swisio vereinfacht werden kann!


Demo Termin vereinbaren

  
Recht auf geregelte Freizeit:

Was haben Mitarbeiter und Arbeitgeber zu beachten?

pexels-photo-5668481

Trotz der Dringlichkeit, Patienten und Bewohner zu versorgen, haben Pflegekräfte das Recht auf eine geregelte Freizeit gemäß ihres festgelegten Dienstplans. Einseitige Änderungen sind laut den gesetzlichen Regelungen nicht rechtens, und die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen müssen beachtet werden. In der Pflege werden die Aushandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung für gewöhnlich in Tarifvertraglichen Regelungen festgehalten. Ausnahmen gibt es aber in Privatpflegeeinrichtungen.

  

Vorankündigungsfrist

Wenn es um Dienstplanänderungen geht ist es wichtig zu wissen, dass ein Unternehmen nicht einfach so spontane Änderungen vornehmen kann, ohne den Mitarbeitern rechtzeitig Bescheid zu geben. Ein wegweisendes Gerichtsurteil vom Arbeitsgericht Berlin (vom 5. Oktober 2012, Az. 28 Ca 10243/12) erachtet es als angemessen, wenn der Arbeitnehmer mindestens vier Tage im Voraus über Änderungen am Dienstplan informiert wird, wenn die betriebliche Notwendigkeit besteht. Bei Überstunden, die Mitarbeiter kurzfristig leisten sollen, gelten übrigens die gleichen Regeln wie bei den Dienstplanänderungen. 

Swisio Tipp:
Über einen digitalen Dienstplan online abrufbar ist, bleiben alle auf dem aktuellsten Stand. So können auch Änderungen schnell und umkompliziert veröffentlicht und überblickt werden, damit dem Mitarbeitern so viel Vorbereitungszeit wie möglich bleibt.

    
Recht auf Unerreichbarkeit

Dienstliche Nachrichten im Frei

Falls es vertraglich festgelegt ist, müssen Mitarbeiter, auch außerhalb der Arbeitszeit dienstliche Nachrichten lesen. Dies ist zwar zusätzlicher Aufwand, jedoch Teil der Verpflichtungen, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeinigt haben. Ohne eine solche Vereinbarung steht einem Arbeitnehmer ein Recht auf Unerreichbarkeit zu da es zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten gehört, wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied. Führt ein Arbeitgeber  kurzfristige Dienstplanänderungen durch, ist aber nicht in der Lage, die Änderung telefonisch mitzuteilen, sollte das Fernbleiben des entsprechenden Arbeitnehmers zur neuen Zeit nicht als unentschuldigtes Fehlen gelten.

Swisio Tipp:
Bei Swisio kommunizieren Mitarbeiter und Planer normalerweise über die Swisio-App. Das ist individuell, weil die Benachrichtigungseinstellungen an persönliche Vorlieben angepasst werden können und unkompliziert, weil man das Mobiltelefon unterwegs dabei haben kann wenn man will. Für alle die mit Smartphones nichts am Hut haben wollen, ist Swisio auch über einen Internetbrowser zugänglich.

    
Unvorhersehbare Situationen

Ersatz für ausgefallene Kollegen

Häufig kommt es vor, dass Arbeitnehmer kurzfristig Ersatz für einen Kollegen suchen, der sich z.B. krank gemeldet hat. In solchen Fällen kann es sein, dass Mitarbeiter vom Arbeitgeber gebeten werden, spontan einzuspringen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Mitarbeiter das Recht haben, dies abzulehnen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, genug Personal bereitzustellen, auch wenn unvorhergesehene Situationen eintreten. 

Swisio Tipp:
Über Tauschanfragen kann man in Swisio allen qualifizierten Kollegen auf einmal fragen, ob Sie Lust und Zeit haben einen Dienst zu übernehmen oder zu tauschen. Indem mehr Kandidaten angesprochen werden steigt die Chance diejenigen zu finden, bei denen es am besten passt. Je nach Systemeinstellung bekommen diejenigen den Zuschlag die sich zuerst melden. Mit so einem spontanen Diensttausch können sich Mitarbeiter ohne viele Genehmigungsschleifen gegenseitig aushelfen.
Für den Arbeitgeber besteht sogar die Möglichkeit einen Flexpool anzulegen über den man dann nicht nur in der eigenen Abteilung tauschen kann, sondern die Suche auf benachbarte ,Abteilungen oder sogar externe Fachkräftepools ausweitet.

      

Kein Gewohnheitsrecht bei Schichtzeiten

Wenn man als Mitarbeiter seit einiger Zeit immer wieder in einer bestimmten Schicht wie z.B dem Frühdienst tätig war und plötzlich die Bitte erhält, auch gelegentlich Spätschichten zu übernehmen, ist das durchaus normal. Es gibt kein festes Gewohnheitsrecht bezüglich der Schichtzeiten, sodass Änderungen durchaus vorkommen können. Es sei denn, natürlich, diese sind vertraglich anders festgelegt. Falls der Arbeitsvertrag spezifische Schichtzeiten garantiert, sollte sich der Arbeitgeber an diese Vereinbarung halten.

Swisio Tipp:
Wiederkehrende Dienstmuster lassen sich in Swisio ganz einfach abbilden. Diese lösen aber nicht das eigentliche Problem, dass sich Mitarbeiter mit plötzlichen Änderungen konfrontiert sehen, mit denen Sie nicht geplant haben. Um das Problem zu umgehen, setzt Swisio seit langem auf Selbstplanung. Mit dem Modul Selbstplanung erstellen Mitarbeiter und Planer in drei einfachen Runden Ihren eigenen Dienstplan. Swisio prüft das Arbeitszeitgesetz, die tarifvertraglichen Regeln, die Soll-Besetzung und die Stundenbilanz. Mit Punkten und Jokern ein hohes Maß an Transparenz für die Mitarbeitern ermöglicht.

      
Unser Apell:

Kooperative Planung mit Swisio

47438817_l-1024x683

Nutzen Sie den Swisio Ansatz für eine kooperative Arbeitsgestaltung, die hohe Mitarbeiterzufriedenheit mit betriebliche Effizienz in Einklang bringt.

Eine kooperative Herangehensweise zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern ist von großer Bedeutung, um ein angenehmes Arbeitsumfeld zu schaffen. Es ist wichtig, dass die Arbeitsbelastung fair verteilt wird und die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre Freizeit zu genießen und ihre Gesundheit zu pflegen. Deswegen empfehlen wir, Änderungen am Arbeitsplan in Absprache mit den Mitarbeitern vorzunehmen, um mögliche Unzufriedenheiten zu vermeiden und eine positive Arbeitsatmosphäre aufrechtzuerhalten.

Bei Swisio sind Sie von Anfang an in guten Händen. Unsere Berater verfügen über das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um Sie in diesem Prozess zu begleiten und mit Ihnen moderne Lösungen umzusetzen, die sowohl die Bedürfnisse von Mitarbeitern als auch die betrieblichen Anforderungen berücksichtigen.

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie Last-Minute-Änderungen im Dienstplan effektiv handhaben können oder wie Swisio Ihnen helfen kann, Ihren Planungsprozess zu optimieren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und versorgt Sie mit allen Informationen, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen.

Demo Termin vereinbaren

Haftungsausschluss: Dies ist keine Rechtsberatung.

Sources: dahag.de, dbb.de, gesetze-im-internet.de