PPR 2.0 - Wir erklären was auf Sie zukommt.

  

Worum geht es bei der PPR 2.0

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Die PPR 2.0 (Pflegepersonalregelung 2.0) ist eine aktualisierte Pflegepersonalregelung des Bundesministeriums für Gesundheit, die eine kurzfristig einsetzbare Interimslösung zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs für die unmittelbare Patientenversorgung auf allen bettenführenden Stationen für Erwachsene im Krankenhaus bietet.

Die Einführung von PPR 2.0 ist das Resultat einer Einigung von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft ver.di. Ende 2019 einigten sich die drei Organisationen in der Konzertierten Aktion Pflege darauf, ein aktuelleres und umfassenderes Pflegepersonalbemessungsinstrument auf der Grundlage der PPR (alt) zu entwickeln. Mit der Einführung der PPR 2.0 sollen verschiedene Kritikpunkte gegenüber der (alten) PPR und der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) berücksichtigt werden.

Was sind die Ziele der PPR 2.0

Das Ziel der PPR 2.0 ist es, die PpUGV durch eine überarbeitete Version zu ersetzen. Dabei sollen zahlreiche Kritikpunkte berücksichtigt werden. Hauptziel ist es, die Bedarfsermittlung stärker am Patienten auszurichten, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Gleichzeitig wird dem Krankenhausmanagement mehr Autonomie bei der Allokation des Pflegepersonals gewährt, was Flexibilität und Effizienz in der Personalplanung ermöglicht.

Ein weiterer Aspekt der PPR 2.0 ist die Reduzierung des Bürokratieaufwands. Durch klarere und vereinfachte Regelungen soll der Verwaltungsaufwand für das Pflegepersonal und das Krankenhausmanagement verringert werden. Dies würde dazu beitragen, dass mehr Zeit für die eigentliche Pflege zur Verfügung steht und die administrativen Aufgaben reduziert werden können.

Darüber hinaus ist es ein Ziel der PPR 2.0, durch eine bedarfsgerechte Personalausstattung die Belastungen und Überlastungen der Pflegekräfte zu reduzieren und somit eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.

Die PPR 2.0 stellt somit eine wichtige Neuregelung im Prozess zur Verbesserung der Pflege im Krankenhaus dar, mit der sowohl die Patientenversorgung als auch die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals verbessert werden soll.

Wir zeigen Ihnen gerne wie die Einführung von PPR 2.0 mit Swisio vereinfacht werden kann!


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PPR 2.0 im Vergleich zur PpUGV

Der Hauptunterschied liegt darin, dass bei PPR 2.0 Statt dem Pflegkraft/Betten-Ratio – also dem Verhältnis zwischen der Anzahl an Pflegenden und der Anzahl an PatientInnen – die Pflegeminuten/PatientInnen pro Tag je nach Pflegegrad gemessen werden.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die PPR 2.0 eine allgemeine Regelung ist, die für alle Bereiche der Krankenpflege gilt, während die PpUGV speziell auf pflegesensitive Bereiche abzielt. Die PPR 2.0 liefert eine umfassende Richtlinie zur Personalausstattung in der Pflege, während die PpUGV spezifische Mindestpersonalschlüssel für bestimmte Bereiche definiert. Mit der PpUGV sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, den durchschnittlichen Personalbestand pro Monat zu berechnen und dabei die verschiedenen Stationen und Schichten berücksichtigen. Unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Buchhalter müssen überprüfen, ob die Untergrenzen eingehalten werden.

Die Entwicklung des PPR 2.0 als Bewertungsinstrument für die Personalausstattung in der Pflege ist ein entscheidender Schritt bei der Sicherstellung einer angemessenen pflegerischen Versorgung der Patienten in Gesundheitseinrichtungen. Eine wesentliche Einschränkung besteht jedoch darin, dass es nicht für den Nachtdienst konzipiert ist, was eine große Herausforderung darstellt, da das Pflegepersonal während der Nachtstunden häufig anderen Anforderungen und Arbeitsbelastungen ausgesetzt ist. Um dieses Problem zu lösen, planen viele Krankenhäuser für die Nachtschicht weiterhin mit der PpUGV während am Tag PPR 2.0 eingesetzt wird.

Im folgenden haben wir für Sie wesentliche unterschiede stichpunktartig zusammengefasst:

 

PpUGV

PPR 2.0

Ziel: patientengefährdende Pflege soll verhindert werden Ziel: Gute Pflege orientiert am konkreten Bedarf der Patienten
Stand: Gilt seit 01.2023. Sanktionen bei Verstößen, Schließung von Betten bei Unterbesetzung Stand: Erprobungsphase seit 01.2023.
Sanktionen bei Verstößen ab 2025 geplant
Geringe Entscheidungsautonomie bei der Personalallokation, da extern vorgegeben Orientierung der Allokation der Pflegenden am tatsächlichen Bedarf
Personalmix ist bereits festgelegt Personalmix ist verhandelbar
Nachtdienst im Konzept enthalten Nicht für den Nachtdienst- konzipiert
Kritikpunkte: Führt zu häufigeren kurzfristigen Dienstplanänderungen oder Abrufen aus der Freizeit Kritikpunkte: Keine inhärente Lösung des Personalmangels, punktuell besteht noch Klärungsbedarf

 

  

Wie funktioniert PPR 2.0 konkret?

In der PPR 2.0 werden die Tätigkeiten der eingesetzten Pflegekräfte in bettenführenden somatischen Stationen zwei Kategorien eingeteilt: Allgemeine Pflege (Stufe A) und Spezielle Pflege (Stufe S). Zur Allgemeinen Pflege gehören allgemeine Tätigkeiten wie Ernährung, Körperpflege und Bewegung, während die Spezielle Pflege patientenspezifische Aufgaben wie die Behandlung nach Operationen oder Wundversorgung umfasst.

Beide Kategorien sind in vier Versorgungsstufen unterteilt. Bei der Allgemeinen Pflege reichen die Stufen von A 1 (Grundleistungen) bis A 4 (hochaufwändige Leistungen). Bei der Speziellen Pflege reichen die Stufen von S 1 bis S 4. Jeder Stufe ist ein Minutenwert zugeordnet, der die Zeit angibt, die für die jeweilige Tätigkeit benötigt wird.

Die Einordnung in die verschiedenen Stufen und die Festlegung der Minutenwerte erfolgt individuell für jeden Patienten durch die Pflegefachkraft. Eine gute Schulung und Einarbeitung der Pflegefachkräfte ist also essentiell.

Im folgenden ein Beispiel für die Aufschlüsselung der Pflegeminuten je Patientengruppe:

Allgemeine Pflege \
Spezielle Pflege

A1 Grund-leistungen

A2 Erweiterte Leistungen

A3 Besondere Leistungen

A4 Hochaufwendige Leistungen

S1 Grundleistungen 59 Minuten 114 Minuten 203 Minuten 335 Minuten
S2 Erweiterte Leistungen 76 Minuten 131 Minuten 220 Minuten 352 Minuten
S3 Besondere Leistungen 112 Minuten 167 Minuten 256 Minuten 388 Minuten
S4 Hochaufwendige Leistungen 151 Minuten 206 Minuten 295 Minuten 427 Minuten

 

Quelle: dkgev.de

Die Ist- und Soll-Personalbesetzung muss kontinuierlich dokumentiert werden, damit sie vierteljährlich an das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) übermittelt werden kann.

Einführung der PPR 2.0. Wann gilt sie offiziell?

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Die Pflegepersonalregelung PPR 2.0 wurde seit dem 1. Januar 2023 mit einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern erprobt. Trotz der Ende 2023 bekannt gewordenen Verzögerungen wurde die PPR 2.0 ab dem 1. Januar 2024 für die Pflege im Krankenhaus verpflichtend, wenn keine anderen (tarif-)vertraglichen Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals getroffen wurden. Und ab dem 1. Januar 2025 sind Sanktionen geplant, falls der vorgeschriebene Personalschlüssel nicht eingehalten wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die PPR 2.0 lediglich als Übergangslösung dient. Sie wird voraussichtlich bis Ende 2025 gelten, bis ein umfassenderes Instrument zur Beurteilung der Personalausstattung in der Pflege erwartet wird. Die Einführung der PPR 2.0 zielt darauf ab, die einzusetzenden Pflegekräfte in Krankenhäusern zu entlasten und die Patientensicherheit zu verbessern.

  

Fazit zu PPR 2.0

Das PPR 2.0 ist zwar ein wertvolles Instrument zur Beurteilung der Personalausstattung in der Pflege, kann aber allein nicht das Problem des Mangels an Pflegekräften im Gesundheitswesen lösen. Selbst wenn ein effizientes Bewertungsinstrument zur Verfügung steht, kann es sein, dass nicht genügend qualifizierte Pflegekräfte zur Verfügung stehen, um den Bedarf zu decken. Dies unterstreicht die Notwendigkeit umfassender Strategien zur Anwerbung und langfristigen Bindung von Personal im Krankenhaus und in der Pflege. Investitionen in Bildungsprogramme, Anreize für Pflegekräfte, in unterversorgten Gebieten zu arbeiten, und das Angehen von Faktoren, die zum Burnout beitragen, sind alles entscheidende Aspekte, die neben den Bemühungen zur Einführung eines Bewertungsinstruments berücksichtigt werden müssen. Letztlich ist ein vielschichtiger Ansatz erforderlich, um das Problem des Pflegekräftemangels wirksam anzugehen und ein hohes Maß an Qualität zu gewährleisten.

Wir helfen bei der Umsetzen mit modernen digitalen Tools

Die Einführung der digitalen Workforce Managementlösung von Swisio ist ein effizienter und benutzerfreundlicher Schritt zur Umsetzung des PPUGV-Berichtswesen. Mit dem bereits vorhandenen Swisio PPUGV Modul kann der Dienstplan genutzt werden, um das PPUGV Berichtswesen direkt abzubilden. Durch eine Schnittstelle werden die Informationen zur Bettenbelegung in Swisio importiert, sodass automatisch eine genaue und aktuelle Übersicht zur Verfügung steht.

Der Personalbedarf wird anschließend in den einzelnen Abteilungen automatisch berechnet und übersichtlich dargestellt. Dies ermöglicht eine transparente Aufschlüsselung des Personalbedarfs und erleichtert das Planen und Steuern von Ressourcen.

Für die Weiterentwicklung von PPR 2.0 wird das PPUGV Modul weiterentwickelt, um den Nutzern noch mehr Komfort und eine sichere und einfache Umsetzung zu bieten. Dabei wird der Fokus auf eine komfortable Bedienung, übersichtliche Darstellung und zuverlässigen Datenschutz gelegt.

Unser erfahrenes Team steht bereit, um Ihnen mit Expertise und Fachwissen zur Seite zu stehen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Sie auf Ihrem Weg zu einem modernen Planungskonzept zu unterstützen. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich von uns beraten.

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