Zeitzuschläge sind gerade in Branchen üblich, die Arbeit zu besonderen Zeiten erfordern – auch die Gesundheitsbranche zählt dazu. In diesem Text erfahren Sie mehr über die Besonderheiten dieser Sonderzahlungen und welche gesetzlichen Bestimmungen und steuerlichen Regelungen zu beachten sind. Außerdem erläutern wir, weshalb Swisio bei der Handhabung eine wertvolle Unterstützung bietet.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Was sind Zeitzuschläge? Zeitzuschläge sind zusätzliche Zahlungen, die Beschäftigte vom Arbeitgeber zu besonderen Zeiten außerhalb regulärer Arbeitszeiten erhalten. Diese Zuschläge kommen oft bei Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit oder in ungünstigen Schichten zum Tragen. Mit dem finanziellen Ausgleich soll die Leistung des Arbeitnehmers zu Zeiten gewürdigt werden, in denen andere Beschäftigte frei haben. Die Höhe richtet sich nach der Art der Arbeit und den jeweiligen tariflichen oder vertraglichen Vereinbarungen. Auch in der Wechselschicht- oder Schichtarbeit werden Zeitzuschläge gezahlt, um die zusätzlichen Belastungen durch unregelmäßige Arbeitszeiten auszugleichen. Besonders für Nacht- und Wechselschichten sind höhere Zuschläge üblich, um die körperliche Belastung zu kompensieren.
Zeitzuschläge stellen aber nicht nur einen finanziellen Ausgleich für die zusätzliche Belastung dar, sondern fungieren auch als Anreiz, diese besonderen Arbeitszeiten zu akzeptieren. In der Gesundheitsbranche, in der Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime rund um die Uhr in Betrieb sind, um die kontinuierliche Versorgung von Patienten sicherzustellen, sind die erwähnten Zeitzuschläge besonders häufig.
Auf einen Blick: Welche Formen von Zeitzuschlägen gibt es?
Nachtarbeit: Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.
Wochenendarbeit: Bezeichnet die Arbeit an Samstagen und Sonntagen.
Feiertagsarbeit: Ist die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.
Schichtarbeit: Arbeit in wechselnden und oft unüblichen Zeiten.
Überstunden: Arbeit über die vereinbarte Stundenzahl hinaus.