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Zeitzuschläge
door Marketing op Oct 1, 2024 7:00:00 AM
Zeitzuschläge sind gerade in Branchen üblich, die Arbeit zu besonderen Zeiten erfordern – auch die Gesundheitsbranche zählt dazu. In diesem Text erfahren Sie mehr über die Besonderheiten dieser Sonderzahlungen und welche gesetzlichen Bestimmungen und steuerlichen Regelungen zu beachten sind. Außerdem erläutern wir, weshalb Swisio bei der Handhabung eine wertvolle Unterstützung bietet.
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Was sind Zeitzuschläge?
Zeitzuschläge sind zusätzliche Zahlungen, die Beschäftigte vom Arbeitgeber zu besonderen Zeiten außerhalb regulärer Arbeitszeiten erhalten. Diese Zuschläge kommen oft bei Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit oder in ungünstigen Schichten zum Tragen. Mit dem finanziellen Ausgleich soll die Leistung des Arbeitnehmers zu Zeiten gewürdigt werden, in denen andere Beschäftigte frei haben. Die Höhe richtet sich nach der Art der Arbeit und den jeweiligen tariflichen oder vertraglichen Vereinbarungen. Auch in der Wechselschicht- oder Schichtarbeit werden Zeitzuschläge gezahlt, um die zusätzlichen Belastungen durch unregelmäßige Arbeitszeiten auszugleichen. Besonders für Nacht- und Wechselschichten sind höhere Zuschläge üblich, um die körperliche Belastung zu kompensieren.
Zeitzuschläge stellen aber nicht nur einen finanziellen Ausgleich für die zusätzliche Belastung dar, sondern fungieren auch als Anreiz, diese besonderen Arbeitszeiten zu akzeptieren. In der Gesundheitsbranche, in der Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime rund um die Uhr in Betrieb sind, um die kontinuierliche Versorgung von Patienten sicherzustellen, sind die erwähnten Zeitzuschläge besonders häufig.
Auf einen Blick: Welche Formen von Zeitzuschlägen gibt es?
- Nachtarbeit: Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.
- Wochenendarbeit: Bezeichnet die Arbeit an Samstagen und Sonntagen.
- Feiertagsarbeit: Ist die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.
- Schichtarbeit: Arbeit in wechselnden und oft unüblichen Zeiten.
- Überstunden: Arbeit über die vereinbarte Stundenzahl hinaus.

Historische Entwicklung
Die historischen Ursprünge von Zeitzuschlägen lassen sich auf die Entwicklung von Arbeitsrechten und -schutzmaßnahmen im 19. und 20. Jahrhundert zurückverfolgen. Besonders nach der Industriellen Revolution, als Fabriken rund um die Uhr betrieben wurden, entstanden erste gesetzliche Regelungen für Arbeitszeiten. Arbeitgeber erkannten die Notwendigkeit, Mitarbeitern, die zu ungünstigen Zeiten arbeiteten, einen angemessenen Ausgleich für die zusätzlich geleisteten Stunden zukommen zu lassen.
Bild: Illustratedjc
Mit der Einführung von Arbeitszeitgesetzen und dem zunehmenden Bewusstsein für die Gesundheits- und Sozialauswirkungen bestimmter Arbeitszeiten, wurden Zeitzuschläge zunehmend als wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts anerkannt. In Deutschland etwa brachte das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besondere Regelungen zu Nachtarbeit und Sonntagsarbeit, die zu dieser Zeit ebenfalls die Grundlage für Zeitzuschläge schufen. Diese sind heute in vielen Tarifverträgen und Arbeitsverträgen festgelegt und sollen sowohl die zusätzlichen körperlichen als auch sozialen Belastungen der betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen.
Gesetzlicher und vertraglicher Rahmen
Nicht jede geleistete Arbeitsstunde führt automatisch zum Anspruch auf Zeitzuschläge. Die Regelungen basieren in Deutschland auf einer Kombination aus gesetzlichen Bestimmungen, Tarifverträgen, betrieblichen Regelungen und individuellen Arbeitsverträgen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zeitzuschläge besteht gemäß ArbZG grundsätzlich nur für Nachtarbeit: Dort ist festgeschrieben, dass für Nachtarbeit ein Anspruch auf angemessene Zuschläge oder eine angemessene Zahl zusätzlicher freier Tage besteht. Genaue Zuschlagshöhen sind jedoch gesetzlich nicht festgelegt und werden meist durch Tarifverträge oder andere Vereinbarungen geregelt.
Ansonsten spielen Tarifverträge eine zentrale Rolle, insbesondere in Branchen wie dem Gesundheitswesen. In solchen Vereinbarungen sind die üblichen Zuschlagshöhen weitgehend klar definiert (siehe Kapitel "Wie funktioniert die Berechnung?"). In Unternehmen ohne Tarifbindung können Betriebsvereinbarungen ähnliche Regelungen treffen, während in Einzelfällen individuelle Arbeitsverträge die Grundlage bilden. Dabei gilt stets das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot.
Besondere Regelungen bei Überstunden: Urteil des BAG
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Urteil vom 19. Dezember 2018 (Az.: 10 AZR 231/18), dass Teilzeitbeschäftigte bei Zeitzuschlägen nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitkräfte. Überstunden bei Teilzeitkräften liegen demnach bereits dann vor, wenn sie über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeiten, und nicht erst, wenn sie das Arbeitszeitvolumen von Vollzeitbeschäftigten erreichen. Die Praxis, Zuschläge erst ab der Vollzeitgrenze zu gewähren, wurde als diskriminierend bewertet, da sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz verstößt. Das Urteil stärkt die Rechte von Teilzeitkräften und verpflichtet Arbeitgeber zur Gleichbehandlung.
Wie funktioniert die Berechnung? (Beispiel TVöD)
Beschäftigten erhalten für Überstunden und Arbeit zu besonderen Zeiten neben ihrem normalen Entgelt Zeitzuschläge. Diese werden durch die Multiplikation des normalen Arbeitslohns pro Stunde mit einem Zuschlagsfaktor berechnet, der je nach Art der Arbeitszeit variiert.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beispielsweise regelt die Zahlung von Zeitzuschlägen detailliert und unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Arten von Arbeitszeiten. Zuschläge werden zusätzlich zum regulären Entgelt gezahlt und betreffen insbesondere Überstunden, Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie bestimmte Schicht- oder Wechselschichtdienste.
Im TVöD wird für Überstunden ein Zuschlag von 30 Prozent des Stundenlohns gewährt. Beschäftigte, die nachts arbeiten (zwischen 21 Uhr und 6 Uhr), erhalten einen Zuschlag von 20 Prozent. Arbeit an Sonntagen wird mit einem Zuschlag von 25 Prozent, an gesetzlichen Feiertagen mit 135 Prozent und an Heiligabend (nachmittags) sowie Silvester (nachmittags) mit 35 Prozent vergütet. Für regelmäßige Schichtarbeit gibt es einen Zuschlag von 40 Euro, Wechselschichtarbeit wird mit 105 Euro monatlich bezuschusst.
Komplexe Ermittlung
Die Berechnung der genauen Höhe kann komplex sein, da sie von zahlreichen verschiedenen Faktoren abhängt - etwa davon, ob der Arbeitgeber tariflichen Bestimmungen unterliegt, welche betrieblichen Regelungen bestehen oder individuelle Vereinbarungen getroffen wurden. So können die Zuzahlungen in nicht-tarifgebundenen Unternehmen oder bei individuellen Arbeitsverträgen abweichen. Zudem können verschiedene Tarifverträge (z. B. im Gesundheitswesen) unterschiedliche Regelungen zu Zeitzuschlägen definieren.
Mit dem Online-Rechner von Employa lässt sich ermitteln, wie hoch die Zulagen genau ausfallen.
Wie sehen die steuerlichen Regelungen aus?
In Deutschland unterliegen Zeitzuschläge grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht. Die steuerlichen Bestimmungen beinhalten jedoch Freibeträge und Ausnahmen, die eine Minderung der Abgabenlast ermöglichen.
Steuerfreie Zuschläge: Nettoentgelte der Mitarbeiter effektiv steigern
Unter bestimmten Umständen profitieren Beschäftigte von der Steuerfreiheit der Zuschläge. Im TVöD beispielsweise sind Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei, wenn sie die Voraussetzungen des § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllen und wenn sie auf den Grundlohn berechnet werden (maximal 50 Euro pro Stunde).